- Wechselprozess
- Wẹch|sel|pro|zess, der: gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der aus einem ↑Wechsel (2 a) resultierenden Ansprüche.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Wechselprozess — Der Wechselprozess ist eine besondere Verfahrensart im deutschen Zivilprozessrecht. Wie auch der Scheckprozess ist er eine Unterform des Urkundenprozesses. Der Zweck des Wechselprozesses besteht darin, dem Begünstigten eines Wechsels die schnelle … Deutsch Wikipedia
Wechselprozess — Art des ⇡ Urkundenprozesses mit einigen Besonderheiten (§§ 602–605 ZPO): Der W. ist zulässig für alle Ansprüche aus einem ⇡ Wechsel; alle Wechselverpflichteten können gemeinschaftlich in dem ⇡ Gerichtsstand des Zahlungsortes oder dem allgemeinen… … Lexikon der Economics
Wechselklage — ⇡ Wechselprozess … Lexikon der Economics
Wechselprozeß — Der Wechselprozess ist eine besondere Verfahrensart im deutschen Zivilprozessrecht. Wie auch der Scheckprozess ist er eine Unterform des Urkundenprozesses. Der Zweck des Wechselprozesses besteht darin, dem Begünstigten eines Wechsels die schnelle … Deutsch Wikipedia
Brüssel-IIa-Verordnung — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verfahrensrecht … Deutsch Wikipedia
Deutsche Zivilprozessordnung — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verfahrensrecht … Deutsch Wikipedia
EheVO-II — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verfahrensrecht … Deutsch Wikipedia
EuGVVO II — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verfahrensrecht … Deutsch Wikipedia
EuZVO — Basisdaten Titel: Zivilprozessordnung Abkürzung: ZPO Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Zivilrecht, Verfahrensrecht … Deutsch Wikipedia
Gerichtliches Mahnverfahren — Das Mahnverfahren (amtlich gerichtliches Mahnverfahren) ist ein Gerichtsverfahren, das in Deutschland der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient. Es ist in § 688 ff. ZPO geregelt und nicht zu verwechseln mit außergerichtlichen… … Deutsch Wikipedia